NOTARIELLE ONLINE-VERFAHREN
Auch das Notariat ist durch die zunehmende Digitalisierung in einem ständigen Wandel. Darum ist es bei uns möglich, mit den notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchzuführen. Die bewährte notarielle Beratung bleibt dabei erhalten.
Beurkundungen und Beglaubigungen können in den gesetzlich zugelassenen Fällen über das besonders gesicherte Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer jetzt auch online vorgenommen werden. Zugelassen ist dies für Beurkundungen zur Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) sowie für Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-,
Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister. Außerdem können einstimmig gefasste Gesellschaftsbeschlüsse über Satzungsänderung einschließlich Kapitalmaßnahmen online beurkundet werden. Das Videoverfahren ist eine zusätzliche Option. Sie können sich auch künftig in
einem Präsenzverfahren beraten und begleiten lassen.
Falls Sie mehr über die Möglichkeit der Online-Beurkundung und -beglaubigung wissen möchten und sich insbesondere bezüglich des Ablaufes informieren wollen, stehen Ihnen folgende Quellen zur Verfügung:
- Gründung einer GmbH oder eines Vereins
- Benutzungsanweisung zum Download ("Notarielle Online-Verfahren")
- hier Notar suchen und hier direkt loslegen